Herzlich willkommen in unserer Praxisgemeinschaft für Physiotherapie im alten Volksschulgebäude in St. Georgen im Gailtal bei Nötsch. Auf lichtdurchfluteten 140m² arbeiten wir, Sabine und Gergely, eng zusammen, tauschen uns fachlich aus und profitieren so vom Wissen und Können des Anderen. Somit können wir ein weites Spektrum von Beschwerdebildern behandeln, vom Kopfschmerz bis zu Fussproblemen.

Unser Ziel ist Ihre schnellstmögliche Beschwerdefreiheit.

Unsere Praxis

Die Praxisgemeinschaft befindet sich im 1. Stock der ehemaligen Volksschule in St. Georgen.

Die 3 Behandlungsräume sind großzügig geschnitten, sehr hell und mit traumhaftem Ausblick.

Für barrierefreie Behandlung oder aber auch Therapien, die mehr Raum benötigen, etwa Gangbildanalysen, darf die Sporthalle im Erdgeschoss verwendet werden.

Über uns

Sabine Andritsch

Als Physiotherapeutin habe ich das Ziel, meine
Patienten /innen bei der Genesung akuter und chronischer Beschwerden des Bewegungsapparates sowie Funktionsstörungen des gesamten Körpers bestmöglich zu unterstützen.

Gergely Gyöngyi

Meine Ausbildung als Physiotherapeut ermöglicht es mir, mit einer Vielzahl von Methoden und Techniken, Patienten von 0-99 Jahren mit Beschwerden von Kopf bis Fuß, zu Behandeln.
Dadurch steigern sich Wohlbefinden und Lebensqualität.

Kontakt

Fax: 04256 20180

Anfahrt

Freqently asked questions

Wie komme ich zu meinem Termin?
Für eine Terminvereinbarung sind wir telefonisch von Montag bis Freitag von 7h – 18h für Sie erreichbar. Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren:
Sabine Andritsch 0650 61 63 430; genesebine@gmail.com
Gergely Gyöngyi 0676 64 88 922; gy_gergerley@hotmail.com

Wir bitten Sie, fixierte Termine bis spätestens 24 h vorher abzusagen, da kurzfristigere Absagen es uns unmöglich machen den Termin neu zu vergeben. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Ja. Ausgestellt werden kann sie durch einen Facharzt oder Ihren Hausarzt.
Für eine Rückverrechnung im Anschluss an die Therapie muss die Verordnung vor Therapiebeginn von Ihrem Sozialversicherungsträger bewilligt werden.
Gerne übernehmen wir die Bewilligung für Sie. Dazu benötigen wir beim Ersttermin Ihre Verordnung.

Für präventive Behandlungen ( auch Sekundärprävention, sprich es gab einmal Beschwerden oder Verletzungen) oder wenn Sie sich einfach etwas Gutes tun wollen ist keine ärztliche Verordnung notwendig.
In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten.

Muss ich zu dem Therapeuten, der auf der Zuweisung vermerkt ist?
Nein. Als Patient haben sie die freie Wahl, welchem Physiotherapeuten Sie vertrauen.
Wie läuft der erste Termin ab?
Bei der ersten Behandlungseinheit wird zunächst ein genauer Befund aufgenommen.
Welche Beschwerden bestehen wie lange und was kann das Ziel der Physiotherapie sein.
Daraufhin erarbeitet der Physiotherapeut mit Ihnen zusammen die für Sie bestmögliche Therapie.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Wir sind Wahltherapeuten. Das bedeutet, dass Sie Ihre Therapie am Ende der Behandlungsserie selbst, mittels Erlagschein, bezahlen müssen.
Alle relevanten Unterlagen bekommen Sie im Anschluss an die Behandlungsserie ausgehändigt. Diese können Sie nach erfolgter Bezahlung bei Ihrem Sozialversicherungsträger zur Kostenrückerstattung einreichen.

Die Höhe der Rückvergütung variiert je nach verordneter Therapie und Versicherungsträger zwischen 40 und 50%.
Für genaue Auskünfte über die Kostenrückerstattung wenden Sie sich an die zuständige Abteilung Ihrer Sozialversicherung.

Wo kann ich parken?
Es sind ausreichend Parkplätze vor bzw hinter dem Gemeinschaftshaus vorhanden. Bitte folgen Sie der Beschilderung.
Was muss ich zur Physiotherapie mitbringen?
Bitte bringen Sie zur ersten Therapieeinheit alle relevanten Befunde, die ärztliche Zuweisung sowie ein großes Badetuch mit.

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